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   BVerwG, 10.02.1994 - 9 B 715.93   

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BVerwG, 10.02.1994 - 9 B 715.93 (https://dejure.org/1994,18189)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1994 - 9 B 715.93 (https://dejure.org/1994,18189)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1994 - 9 B 715.93 (https://dejure.org/1994,18189)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung

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  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1994 - 9 B 715.93
    Eine fehlende oder mangelhafte Beherrschung der deutschen Sprache ist regelmäßig ein Umstand, der der Annahme einer Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins entgegensteht (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67).

    Die Beschwerde übersieht zum einen, daß die ethnische Abstammung von nur einem Elternteil wegen der daneben bestehenden Abstammung von dem nichtdeutschen Elternteil keine Indizwirkung für eine Überlieferung deutschen Volkstums zu entfalten vermag (Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 ; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - a.a.O.) und sonstige indizierende Umstände nicht festgestellt sind.

  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86

    Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1994 - 9 B 715.93
    Die Beschwerde übersieht zum einen, daß die ethnische Abstammung von nur einem Elternteil wegen der daneben bestehenden Abstammung von dem nichtdeutschen Elternteil keine Indizwirkung für eine Überlieferung deutschen Volkstums zu entfalten vermag (Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 ; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - a.a.O.) und sonstige indizierende Umstände nicht festgestellt sind.
  • BVerwG, 12.11.1991 - 9 B 109.91

    Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Volksdeutsche Bekenntnislage

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1994 - 9 B 715.93
    Eine fehlende oder mangelhafte Beherrschung der deutschen Sprache ist regelmäßig ein Umstand, der der Annahme einer Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins entgegensteht (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67).
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