Rechtsprechung
BVerwG, 10.02.1994 - 9 B 715.93 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 21.09.1993 - 6 S 1324/93
- BVerwG, 10.02.1994 - 9 B 715.93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89
Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der …
Auszug aus BVerwG, 10.02.1994 - 9 B 715.93
Eine fehlende oder mangelhafte Beherrschung der deutschen Sprache ist regelmäßig ein Umstand, der der Annahme einer Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins entgegensteht (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67).Die Beschwerde übersieht zum einen, daß die ethnische Abstammung von nur einem Elternteil wegen der daneben bestehenden Abstammung von dem nichtdeutschen Elternteil keine Indizwirkung für eine Überlieferung deutschen Volkstums zu entfalten vermag (Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 ; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - a.a.O.) und sonstige indizierende Umstände nicht festgestellt sind.
- BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86
Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 10.02.1994 - 9 B 715.93
Die Beschwerde übersieht zum einen, daß die ethnische Abstammung von nur einem Elternteil wegen der daneben bestehenden Abstammung von dem nichtdeutschen Elternteil keine Indizwirkung für eine Überlieferung deutschen Volkstums zu entfalten vermag (Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 ;… Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - a.a.O.) und sonstige indizierende Umstände nicht festgestellt sind. - BVerwG, 12.11.1991 - 9 B 109.91
Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Volksdeutsche Bekenntnislage
Auszug aus BVerwG, 10.02.1994 - 9 B 715.93
Eine fehlende oder mangelhafte Beherrschung der deutschen Sprache ist regelmäßig ein Umstand, der der Annahme einer Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins entgegensteht (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67).